Der Dauerbrenner. Es werden neue Fenster oder teure Türen geliefert. Sehr oft in täglich sichtbaren Bereichen. Zum Beispiel die Hauseingangstüre ist zerkratzt – mit einer Delle versehen. Oder Kratzer auf Glasflächen beim Wohnzimmerfenster. So gut wie nie Absicht, aber ärgerlich. Es ist nun bei der Beanstandung festzustellen: Mangel oder kein Mangel. Wenn Mangel: Behebungspflicht oder Abschlagszahlung. Auch die Höhe ist ein Reiz Thema am Bau. Man vergleiche: jemand der Etwas verkauft bekommt immer zu wenig. Der Käufer zahlt immer zu viel. Der Gutachter sorgt mit sachlichen Beurteilungskriterien für den richtigen Weg. Was wiegt es das hat es, dieser Spruch kommt nie aus der Mode.