Bei mir brauchen Sie kein sündhaft teures SV Büro mitfinanzieren. Die wichtigste Tätigkeit aus meiner Sicht, ist das persönliche Handeln und Beraten bei Ihnen vor Ort. Meine selbstständige Tätigkeit ist aus unternehmerischer Sicht minimalistisch und somit kundenfreundlich ausgelegt. Ich rechne nach den Standesregeln bzw. der Gebührenordnung des Gerichtes, dem Bundesgesetz vom 19.2.1975 über die Gebühren der Gerichtssachverständigen und Dolmetscher Innen in der aktuellen gültigen Fassung ab. (Gebührenanspruchsgesetz – GebAG)
Gebühren Zeugenaussagen. Es werden ausdrücklich die gleichen Tarife wie bei einer Gutachtenserstellung abgerechnet.