Der Auftraggeber hat ein Recht auf Beratung und bestmögliche Aufklärung. Ich empfehle im privaten Bereich immer zuerst: Eine kostengünstige und objektive Beratung, um die Kosten in Grenzen zu halten (falls erwünscht auch in Anwesenheit der gegnerischen Partei). In den meisten Fällen lässt sich so eine kostengünstige und befriedigende Lösung finden.Denn braucht man kein Gericht, so erspart man sich: Risiko, Geld und graue Haare.
Qualität als Grundrecht
Der Kunde als Laie kauft den Stand der Technik, dies ist sein Grundrecht. Der Kunde hat ein Recht auf Qualität. Mängel müssen nicht hingenommen werden. Sie bekommen mit mir über 33 Jahre Erfahrung im Fensterbau. Gerne bin ich Ihnen behilflich! Ich habe einen Eid bei Gericht geschworen und stehe für Kunden, die ein Gefälligkeitsgutachten brauchen, dass nicht den Tatsachen entspricht, nicht zu Verfügung.