CE Kennzeichung bei Fenster und Türen

by Siegfried Hierzer
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Die Causa war im Bezirksgericht Leoben. Ich erzähle Auszüge wie von der Löwinger Bühne.

Für die jüngere Generation, die Löwinger Bühne: das waren Theaterstücke im ORF (Volkstheater vergleichbar mit heutigen Regierungssitzungen)

Streitgegenstand: Türen nicht laut Systemprüfung produziert und somit war die CE Prüfung der Streit.

Der Rechtsvertreter des Klägers formuliert eine Frage scharf. Der Rechtsvertreter des Angeklagten schreit: Einspruch, der Richter gibt den Einspruch recht. Der Rechtsanwalt kehrt in sich nimmt die Emotion etwas raus und formuliert fast schon sachlich. Wieder schreit der Rechtsvertreter des Angeklagten: Einspruch, auch hier gibt der Richter dem Einspruch recht. Nun kommt der finale Akt, der Rechtsvertreter des Angeklagten fragt sachlich. Wie zu erwarten: Einspruch, von der gegnerischen Seite.

Doch siehe da, der Richter sagt: Auf diese Frage möchte er eine Antwort haben.

Plötzlich entkommt es dem Rechtsanwalt, der nun zum dritten Mal die Frage formuliert hat, ohne auf die Antwort des Richter zu hören im kärntnerischen Dialekt: ja freilich, i knie jetztda nieda und zind a Kerzale an und schick a Stoßgebet zum Himmel damit i endlich was hören dua.

In diesem Sinne der Ton macht die Musik: Mann kommt bei Streitigkeiten sachlich nüchtern und neutral fast immer zum Ziel.

CE Kennzeichnung ist eine komplexe Sache, trotzdem lässt sie sich sachlich und nüchtern aufklären.

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